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Kinderschutz in Österreich

Kinderschutz in Österreich

Rechtliche Aspekte:

Kinderschutz ist in Österreich in zahlreichen Gesetzen punktuell geregelt, doch fehlt eine bundesweit einheitliche Regelung.

Rechtliches Fundament und Basis politischer Argumentation über rechtlich abgesicherten Kinderschutz ist die UN-Kinderrechtskonvention („Übereinkommen über die Rechte des Kindes“) – UN-KRK. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde von Österreich am 26. Jänner 1990 unterzeichnet, am 26. Juni 1992 vom österreichischen Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen ratifiziert. 

Die Umsetzung erfolgte in zahlreichen Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes.

Art. 5 des BVG-Kinderrechte normiert, dass jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung hat. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
Weiters ist vorgesehen, dass jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation hat.

Im Kern der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Kinderrechte stehen zunächst familienrechtliche Regelungen, die einen effektiven Schutz von Kindern gewährleisten können.

Familienrecht
Zentrale Bestimmung ist § 137 Abs. 2 ABGB, nach dem Eltern das „Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren“ haben. „Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.15 Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.“ § 138 ABGB präzisiert das Kindeswohl und sieht vor, dass „in allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, (…) das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten (ist).“

Auszug aus der "Legal Analysis" Kinderschutz, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal 
© 2020 Universität Wien, Österreichisches Institut für Familienforschung (ÖIF)

Broschüre “(K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen”.

Seit mehr als 20 Jahren ist die Broschüre „(K)ein sicherer Ort“ ein wichtiges Arbeitsmaterial im Kinderschutz. Die Broschüre des Familienministeriums klärt über verschiedene Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf und sensibilisiert dafür, Anzeichen körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt zu erkennen. Im Verlauf der Jahre wurde die Broschüre immer wieder aktualisiert. So wurde zum Beispiel stärker berücksichtigt, was bei der Intervention bei Verdacht auf Gewalt zu beachten ist. Die neueste Auflage wurde von Mitarbeiterinnen der Österreichischen Kinderschutzzentren gestaltet. Neben den unterschiedlichen Formen von Gewalt wird nun der Blick auch auf andere Formen von Kindeswohlgefährdung gelenkt. Auch auf die unterschiedlichen Melde- und Anzeigepflichten für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird eingegangen. Die Broschüre richtet sich an Angehörige pädagogischer, psychosozialer und medizinischer Berufe.

Download  Broschüre “(K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen”

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