Tutorial

Tutorial Kinderschutzkonzepte

In diesem Bereich erklären wir die einzelnen Schritte am Weg zu einem Kinderschutzkonzept. Wir vermitteln Grundlegendes und geben Inputs zur Umsetzung. Am Ende jeden Bereiches sind Checklisten, Formulare oder Beispiele zu finden. Wir adaptieren und erweitern diesen Bereich laufend. Öfter vorbeischauen lohnt sich.

Österreichische Standards für Kinderschutzkonzepte der Allianz für Kinderschutz:

Die Allianz für Kinderschutz ist ein Netzwerk von Organisationen, die im Kinderschutz tätig sind und wurde im Rahmen des EU-Projektes "Safe Places" vom Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren gemeinsam mit ECPAT Österreich und dem Netzwerk Kinderrechte gegründet.
Die Allianz für Kinderschutz hat diese „Österreichischen Standards für Kinderschutzkonzepte“ entwickelt und verabschiedet.

Basis des vorliegenden Dokuments sind die internationalen Standards von Keeping Children Safe (https://www.keepingchildrensafe.global/de/) sowie die in den Vernetzungstreffen gemeinsam entwickelten Haltungen. Die Standards wurden im Konsens der unterzeichnenden Organisationen der Allianz für Kinderschutz verabschiedet und stellen einen Orientierungsleitfaden dar.

Mit diesen Standards sollen zum einen Organisationen, die ein Kinderschutzkonzept entwickeln, einen Qualitätsrahmen vorfinden, an dem sie sich bei der Entwicklung ihres Kinderschutzkonzeptes orientieren können. Zum anderen sollen diese Standards eine Orientierungshilfe für Eltern wie auch für politisch Verantwortliche sowie Vertreter*innen der Medien sein.

Gemeinsame Standards für Kinderschutzkonzepte Allianz für Kinderschutz Stand September 2023 (PDF)

 

Gleich zu Beginn die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Ein institutionelles Schutzkonzept bzw. Kinderschutzkonzept, auch Kinderschutzpolicy oder Kinderschutzrichtlinie genannt, ist ein Organisationsentwicklungsprozess bei dem sich Organisationen mit möglichen Risiken für Kinder in ihrem Angebot auseinandersetzen und Maßnahmen definieren, um diesen identifizierten Risiken zu begegnen.

Am Ende eines solchen Prozesses sind

  • etwaige Risiken bewusst gemacht,
  • eine klare Haltung gegen Gewalt eingenommen,
  • der rechtliche Rahmen definiert,
  • Verantwortlichkeiten und Abläufe fixiert,
  • Einstellungskriterien festgelegt,
  • Verhaltensrichtlinien bzw. ein Verhaltenskodex formuliert, 
  • ein Beschwerdemanagement entwickelt sowie
  • ein Interventionsplan erarbeitet
  • und all dies in eine ausformuliertes Dokument - das Schutzkonzept - gegossen.
  • Kinder und Jugendliche sind an diesem Prozess, dort wo es möglich und sinnvoll ist, beteiligt.

Organisationen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Angebote an Kinder bzw. Jugendliche richten bzw. Organisationen in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, benötigen ein institutionelles Schutzkonzept. Ebenso auch Dachverbände solcher Organisationen.

Am Beginn steht einerseits eine Bestandsaufnahme: Was ist bereits alles in der Organisation vorhanden, wie etwa ein Leitbild, Einstellungskriterien, ein Beschwerdewesen oder ein Krisenplan,...

Der nächste wichtige Schritt ist die Risikoanalyse in der sich die Organisation mit etwaigen Risiken für Kinder und Jugendliche auseinandersetzt. 

Aufbauend auf diese beiden ersten Schritte, kann dann das Schutzkonzept entwickelt werden, bei dem es im Prinzip darum geht, die erarbeiteten Risiken durch präventive Maßnahmen zu minimieren bzw. möglichst auszuschalten.

Im Schutzkonzept sind präventiv Maßnahmen zu den Themen Personalauswahl und -entwicklung, Verhaltenskodex, BeschwerdemanagementInterventionsplan/Fallmanagement festgeschrieben. Zusätzlich ist dort formuliert, wie Partizipation von Kinder und Jugendlichen im Prozess stattfindet und wie bzw. innerhalb welcher Fristen die Dokumentation & Weiterentwicklung des Konzeptes erfolgt.

Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist eine  Leitungsverantwortung - der Prozess geht deshalb sinnvollerweise von der Leitungsebene aus und wird partizipativ mit den Mitarbeitenden durchgeführt. Die Verantwortung für den Prozess und seine Schritte bzw. die Einhaltung der Fristen, übernimmt ein/eine Kinderschutzbeauftragte/r bzw. ein Kinderschutzteam, das innerhalb der Organisation dafür nominiert wird. Siehe auch "Verantwortung"

Schutzkonzepte sind ein dringend notwendiges Qualitätskriterium für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und werden immer mehr auch zu einer Voraussetzung bzw. Bedingung für Förderungen.

Organisationen, die über ein institutionelles Schutzkonzept verfügen, nehmen eine klare Haltung gegen jede Form von Gewalt ein, haben sich mit den Risiken ihres Angebotes auseinandergesetzt und Maßnahmen zur Reduktion bzw. Vermeidung dieses Risikos erarbeitet. 

Die Organisation ist sich bewusst, dass Gewalt in den eigenen Reihnen vorkommen kann. Sie geht offen und transpartent damit um und vermittelt diese Haltung auch gegenüber den Mitarbeitenden. Im Verdachtsfall bzw. bei einem konkreten Vorfall sind die Zuständigkeiten und Abläufe klar geregelt

Es empfiehlt sich damit zu beginnen, eine/einen Verantwortliche/n für den Prozess zu benennen. Den/die Kinderschutzverantwortliche/n oder das Kinderschutz-Team.

Dann geht es ans Sammeln und Sichten von bereits vorhandenen Unterlagen, die auch in einem Schutzkonzept vorgesehen sind, wie Leitbild, Einstellungskriterien, Verhaltenskodex.

Die Risikoanalyse ist der nächste große Stepp - es bewährt sich, diese partizipativ mit den Mitarbeitenden durchzuführen bzw. auch in einer Adaption mit Kinder- und Jugendlichen. Siehe bei "Risikoanalyse".

In einem Team oder einer Arbeitsgruppe wird die Erarbeitung der einzelnen präventiven Maßnahmen des Konzeptes aufgeteilt und die einzelnen Teile am Ende zusammengeführt.

Die Leitungsebene gibt das fertige Konzept frei. Dieses wird in der Folge in der Organisation präsentiert bzw. abgestimmt.

Nach bestimmten Fristen geht es darum, das Schutzkonzept zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Erstmals meist nach einem Jahr - in der Folge dann alle drei Jahre.

Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein Organisationsentwicklungs-prozess und braucht Ressourcen. Je größer eine Organisation ist, desto aufwendiger ist es, den Prozess partizipativ mit den Mitarbeitenden durchzuführen, was notwendig ist, damit alle Personen in einer Organisation hinter dem Konzept stehen und es in ihrer täglichen Arbeit mit Leben füllen.

Wichtig ist, die Ressourcenfrage  gleich am Beginn zu klären. Alleine schon aus diesem Grund braucht es die Leitungsebene von der der Prozess ausgeht bzw. jedenfalls getragen wird.

Immer mehr Organisationen verfügen über ein Kinderschutzkonzept und haben dieses auf ihrer Website präsentiert.

Um den Aufwand zu reduzieren und den Prozess zu vereinfachen, können Textteile aus anderen Konzepten übernommen bzw. zur Orientierung herangezogen werden - wichtig ist, dass sauber zitiert wird und die Quellen nachvollziehbar sind.

Den Prozess selbst muss jede Organisation individuell durchlaufen. Nur dann wird das Konzept einen spürbaren Unterschied machen und Kinder bzw. Jugendliche wirklich schützen.

Verantwortliche 

Zu Beginn wird festgelegt, wer für den Prozess verantwortlich ist. Der/die Kinderschutz-beauftragte oder ein Kinderschutzteam.

Bestandsaufnahme

Das Mapping: Was ist alles bereits vorhanden und was fehlt noch. Das Self-Audit gibt  Auskunft darüber, wo die Organisation steht.

Risikoanalyse

Das Herzstück am Weg zu einem institutionellen Kinderschutzkonzept ist eine umfassende Risikoanalyse. 

Kinderschutz-Beauftragte

Wer ist Ansprechpartner*in für Kinderschutz-fragen in der Organisation? Welche Aufgabe kommt Kinderschutz-Beauftragten zu? 

Personal

Einstellungskriterien, Schulungen, Fragen des Führungszeugnisses und der Verhaltenskodex werden hier geregelt.

Sexualpädagogik

Welchen Stellenwert hat Sexualpädagogik im Kinderschutzkonzept? Welche Organisationen brauchen ein Sexualpädagogisches Konzept?

Partizipation

Wo im Prozess werden Mitarbeitende involviert und wo und wie können Kinder und Jugendliche im Prozess wirken.

Kommunikation

Welche Kriterien gibt es für Kommunikation - wie werden Kinder auf Bildern gezeigt, welche Haltung formt den Handlungsrahmen?

Beschwerdemanagement

Über welchen Weg können Kinder, Jugendliche und Eltern sich im Fall beschweren, wer ist Ansprechpartner*in, wie sind die Abläufe?

Fallmanagement

Wie sind die Handlungsschritte bei Verdacht auf Gewalt? Wie werden Kinder geschützt, wer ist wann zu kontaktieren, welche Infos erhält wer?

Veröffentlichung KSK

Welche Inhalte aus dem Kinderschutzkonzept benötigen Kinder, Eltern und die Öffentlichkeit? Welche Inhalte sollen veröffentlicht werden?

Monitoring

Welche Abläufe sind zur Dokumentation und Evaluation des Schutzkonzeptes geplant und welche Fristen gilt es zu beachten?